Haupinhalt

Sie sind nach Affoltern gezogen und haben schulpflichtige Kinder? Um raschmöglichst die Einteilung vorzunehmen bitten wir Sie, mit unserer Schulverwaltung Kontakt aufzunehmen und das Personalienblatt für Ihr Kind auszufüllen.
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Personalienblatt neu ab SJ 21 22 Vorlage CC V2 (PDF, 63.22 kB) Download 0 Personalienblatt neu ab SJ 21 22 Vorlage CC V2
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Anmeldeformular schulergänzende Betreuung_Schuljahr 2024/25 (PDF, 150.98 kB) Download 0 Anmeldeformular schulergänzende Betreuung_Schuljahr 2024/25
Bei Problemen und Fragen aller Art ist der erste Ansprechpartner immer die Klassenlehrperson.
Wenn auf diesem Weg einmal Fragen offen bleiben sollten, dann kann die Schulleitung der jeweiligen Schuleinheit kontaktiert werden.

Für allgemeine Fragen stehen auch immer die Mitarbeitenden der Schulverwaltung zur Verfügung.
Die Blockzeiten garantieren gemäss neuem Volksschulgesetz einen ununterbrochenen Unterricht oder eine anderweitige unentgeltliche Betreuung während des ganzen Vormittages. Der Nachmittagsunterricht ist davon nicht betroffen.

In der Primarschule Affoltern am Albis sind die Blockzeiten wie folgt gestaltet:
08.10 – 08.55 h1. Vormittagslektion 
09.05 – 09.50 h2. Vormittagslektion 
10.10 – 10.55 h3. Vormittagslektion 
11.05 – 11.50 h4. Vormittagslektion 
----- Mittag ------
13.45 – 14.30 h1. Nachmittagslektion(in Zwillikon 13.30 - 14.15 h)
14.35 – 15.20 h2. Nachmittagslektion(in Zwillikon 14.25 - 15.10 h)
15.30 – 16.15 h3. Nachmittagslektion(in Zwillikon 15.15 - 16.00 h)

Kindergarten Zwillikon Nachmittagslektionen: 13.45 - 15.20 h
Das neue Volksschulgesetz regelt das Absenzenwesen in den §§ 28 und 29. Dispensationen von Schülerinnen und Schülern sind aus zureichenden Gründen möglich. Insbesondere sind dabei die persönlichen, familiären und schulischen Verhältnisse zu berücksichtigen.

In Absatz 2 erfolgt eine Aufzählung von Dispensationsgründen:
a) ansteckende Krankheiten im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler,
b) aussergewöhnliche Anlässe im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler,
c) hohe Feiertage oder besondere Anlässe religiöser oder konfessioneller Art,
d) Vorbereitung und aktive Teilnahme an bedeutenden kulturellen und sportlichen Anlässen,
e) aussergewöhnlicher Förderbedarf von besonderen künstlerischen und sportlichen Begabungen,
f) Schnupperlehren und ähnliche Anlässe für die Berufsvorbereitung.

Das Dispensationsreglement der Primarschule Affoltern am Albis wurde überarbeitet. Neuauflage vom 25. Juni 2018, in Kraft seit 1. August 2018.
Dieses Reglement ersetzt alle früheren Erlasse.
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Dispensationsreglement.pdf (PDF, 295.48 kB) Download 0 Dispensationsreglement.pdf
Das ausgefüllte Dispensationsgesuch ist der Schulleitung abzugeben
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Dispensationsgesuch.pdf (PDF, 83.09 kB) Download 0 Dispensationsgesuch.pdf
Die Einschulung in die Volksschule beginnt mit der Kindergartenstufe (siehe unter Kindergarten). Diese dauert in der Regel zwei Jahre, dann erfolgt der Übertritt in die erste Primarklasse.

Anmeldeformular für die Primarschule Affoltern am Albis finden Sie unter Anmeldeformular.
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Fluchtlingskinder_aus_der_Ukraine_an_der_PSA.pdf (PDF, 24.45 kB) Download 0 Fluchtlingskinder_aus_der_Ukraine_an_der_PSA.pdf
Im neuen Volksschulgesetz sind die grundlegenden Pflichten der Eltern in den §§57 und 66 geregelt. Wenn Eltern ihren Elternpflichten gemäss §57 nicht oder ungenügend nachkommen, kann die Schulpflege den Besuch eines Elternbildungskurses anordnen.

Die Primarschulpflege hat sich an ihrer Sitzung vom 11. Februar 2013 ausführlich mit dieser Problematik auseinandergesetzt. Leider kommt es hin und wieder vor, dass Eltern ihre Pflichten nicht oder nur teilweise wahrnehmen. Dazu gehört z.B., dass sie nicht dafür sorgen, dass ihre Kinder rechtzeitig zum Unterrichtsbeginn in der Schule sind, dass sie Inhalte von Informationsschreiben nicht umsetzen oder dass sie nicht mit der Lehrperson kooperieren und Gesprächseinladungen ignorieren.

Die Elternbildung des Kantons Zürich, Region Süd, bietet regelmässig interessante und lehrreiche Kurse für Eltern an. Es handelt sich meist um niederschwellige Kurzkurse mit dem Ziel, Eltern in ihrer Erziehungsrolle zu stärken und zu unterstützen.

Die Primarschulpflege wird in Zukunft bei Bedarf den Besuch eines solchen Kurses anordnen. Widersetzen sich die Eltern dieser Anordnung, wird die Schulpflege beim Statthalteramt eine Busse im Betrag von Fr. 1'000.00 beantragen. Das Volksschulgesetz sieht gemäss §76 vor, dass wer vorsätzlich gegen die §§54, 56, 57, 57a verstösst, mit einer Busse bis zu Fr. 5'000.00 bestraft werden kann.

Selbstverständlich können sämtliche Kurse der Elternbildung auch auf freiwilliger Basis und aus eigener Initiative besucht werden.

Hier finden Sie das aktuelle Kursprogramm:
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Kurse und Veranstaltungen für Eltern (PDF, 126.4 kB) Download 0 Kurse und Veranstaltungen für Eltern

Elternbildung stärkt Mütter und Väter in ihren Erziehungskompetenzen.
Sie trägt dazu bei, dass Eltern ihre Kinder bestmöglich unterstützen und begleiten können.

Elternbildung an Schulen wirkt sich innerhalb der Familie positiv auf den Schulerfolg der
Kinder aus. Eltern identifizieren sich stärker mit der Schule ihrer Kinder. Das fördert die
Kooperation von Schule und Elternhaus.

Hier finden Sie den aktuellen Katalog:  

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Katalog_Elternbildung_an_Schulen_2019.pdf (PDF, 861.53 kB) Download 0 Katalog_Elternbildung_an_Schulen_2019.pdf
Fotopublikation - Veröffentlichung von Schülerfotos

Es kann vorkommen, dass die PSA Fotos von Schulanlässen veröffentlicht. Dabei wird immer auf folgende Punkte geachtet:
  • Die Kinder werden nicht in verfänglichen Situationen (z.B. weinen, kämpfen usw.) abgebildet
  • Die Namen der Kinder werden nicht genannt
Im Allgemeinen werden nur Fotos von ganzen Kindergruppen, bei denen die Gesichter der Einzelnen kaum oder nur bei näherem Hinsehen erkennbar sind, publiziert. In diesen Fällen wird das Einverständnis der Eltern vorausgesetzt.

Zum Teil möchte die PSA aber auch Fotos publizieren, auf denen nur wenige Kinder abgebildet sind und somit deren Gesichter aus der Nähe erkennbar sind. Auch werden in Ski- und Klassenlager sowie auf Schulreisen Fotos gemacht.

Eltern, die mit der letztgenannten Art der Veröffentlichung von Fotos ihrer Kinder nicht einverstanden sind, melden dies mit entsprechendem Formular, welches alle Eltern beim Eintritt ihres Kindes in die PSA erhalten. Die Erklärung gilt für die gesamte PSA-Zeit des Kindes, bzw. bis auf Widerruf durch die Eltern.

Als Ergänzung zum Unterricht der Volksschule können mehrsprachige Kinder den Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur HSK in Ihrer Erstsprache besuchen. Die Bildungsdirektion empfiehlt den Besuch des Unterrichts.

Alle Informationen zum HSK-Unterricht im Kanton Zürich finden Sie unter:

www.volksschulamt.zh.ch/hsk

Gemäss §30 der neuen Volksschulverordnung können die Schüler/Innen seit Schuljahr 2007/2008 dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben. Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines Halbtages stattfindet. Die Lehrkraft muss spätestens 2 Schultage vor dem Bezug des Jokertags mit dem entsprechend ausgefüllten Formular 1 informiert sein. An speziellen Schulanlässen ist kein Bezug möglich.


Das Dispensationsreglement der Primarschule Affoltern am Albis wurde überarbeitet. Neuauflage vom 25. Juni 2018, in Kraft seit 1. August 2018.
Dieses Reglement ersetzt alle früheren Erlasse.
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Dispensationsreglement.pdf (PDF, 295.48 kB) Download 0 Dispensationsreglement.pdf
Zum Bezug von Jokertagen können Sie folgendes Formular ausgefüllt der Klassenlehrperson abgeben:
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Jokertage.pdf (PDF, 83.26 kB) Download 0 Jokertage.pdf

Die Kindergartenstufe ist die erste Stufe der zürcherischen Volksschule und hat den Auftrag, die Kinder in ihrer individuellen Entwicklung zu unterstützen und zu fördern.
Die Unterlagen zum Kindergarteneintritt werden den Eltern jeweils im Januar zugestellt. Ein Informationsanlass für die Einschulung wird jeweils vor den Sommerferien stattfinden.

Mit der Inkraftsetzung des HarmoS-Konkordats per 1. August 2009 verschiebt sich der Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten vom 30. April auf den 31. Juli. Die Anpassung wurde ab 2014 in mehreren Schritten vollzogen, nämlich während sechs Jahren jeweils um einen halben Monat. Mit der Stichtagverschiebung ist ein vorzeitiger Eintritt in den Kindergarten nicht mehr möglich.

Stichtage für die Einschulung gemäs §§3 und 5 Volksschulgesetz

Schulpflichtig sind Kinder, die im folgenden Zeitraum (Stichtag 31. Juli) geboren sind: 

Geburtsdatum von - bis                  Kindergarteneintritt 

  • 01.08.2017 - 31.07.2018        August 2022  
  • 01.08.2018 - 31.07.2019        August 2023  
  • 01.08.2019 - 31.07.2020        August 2024  
  • 01.08.2020 - 31.07.2021        August 2025
  • 01.08.2021 - 31.07.2022        August 2026    

Die Schulpflege entscheidet über eine sonderpädagogisch begleitete Einschulung oder über eine Rückstellung um ein Jahr. Die Schulpflege zieht dabei den Schulpsychologischen Dienst bei.

Weitere Informationen zum Kindergarten allgemeiner Art finden Sie auf der Webseite des Volksschulamtes des Kantons Zürich

Ablauf "Zusammenarbeit Schule - Jugend- und Familienberatung - Vormundschaftsbehörde" bei gefährdetem Kindeswohl.
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Ablauf_gefaehrdetes_Kindeswohl.pdf (PDF, 37.82 kB) Download 0 Ablauf_gefaehrdetes_Kindeswohl.pdf
Schicken Sie Ihr Kind nur in die Schule, wenn es gesund ist. Kinder mit Fieber, heftigem Husten und Schnupfen bleiben daheim (Ansteckungsgefahr für die anderen Kinder und die Lehrkräfte). Ihr Hausarzt wird Sie über die Dauer der Ansteckungsphase informieren und Ihnen mitteilen, wann Sie Ihr Kind wieder in die Schule schicken dürfen
Bitte informieren Sie die entsprechenden Lehrpersonen vor Beginn des Unterrichts, sofern Ihr Kind aus Krankheitsgründen zu Hause bleiben muss.

Bezug obligatorische Lehrmittel für Privatschüler

SchülerInnen, die eine Privatschule besuchen oder privat unterrichtet werden sind berechtigt, obligatorische Lehrmittel der Volksschule bei der Schule ihres Wohnortes kostenlos zu beziehen.

Merkblatt zur Regelung des Bezugs obligatorischer Lehrmittel der Volksschule:

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Merkblatt Lehrmittelbezug Privatschuler gültig ab Schuljahr 2021/2022 (PDF, 67.73 kB) Download 0 Merkblatt Lehrmittelbezug Privatschuler gültig ab Schuljahr 2021/2022

QUIMS:„Qualität in multikulturellen Schulen“ – und an der Primarschule Affoltern

Was ist "QUIMS"?
QUIMS bedeutet Qualität in multikulturellen Schulen und ist ein Programm der Bildungsdirektion des Kantons Zürich. Es unterstützt Schulen, die aufgrund ihrer Schülerschaft besonders herausgefordert sind. QUIMS-Schulen werden von überdurchschnittlich vielen Schülerinnen und Schülern aus eingewanderten, fremdsprachigen und sozial unterprivilegierten Familien besucht. Dank der finanziellen und fachlichen Unterstützung durch den Kanton können wir als QUIMS Schule spezifische Projekte realisieren mit dem Ziel, eine gute Schulqualität zu gewährleisten. Wir streben ein gutes Leistungsniveau an, wollen allen Schülerinnen und Schülern, unabhängig ihrer sozialen und sprachlichen Herkunft, gute Bildungschancen gewährleisten und die soziale Integration aller Schülerinnen und Schüler erreichen.
Schulen mit einem sogenannten Mischindex von 40% und mehr sind gesetzlich verpflichtet, am Programm QUIMS teilzunehmen und besondere Anstrengungen zur Sicherung der Schulqualität zu leisten. Der Index entsprich dem Mittel aus dem Anteil der Kinder nichtdeutscher Erstsprache und dem Anteil der Kinder ausländischer Nationalität.

Kriterien für eine QUIMS-Schule
Der Fremdsprachigenanteil pro Schuleinheit wird aufgrund der Indikatoren "Erstsprache" und "Nationalität" bestimmt. Er berechnet sich je zur Hälfte aus dem Anteil "Fremdsprachiger" (nicht-deutsche Erstsprache) und "nicht-schweizerische Staatsangehörigkeit" (ohne Deutschland, Österreich und Liechtenstein).

Der so gebildete "Mischindex" ist die Grundlage für eine Beteiligung bei QUIMS gemäss § 20 VSV sowie für die Beitragsberechtigung und -berechnung gemäss § 62 VSG. Massgebend sind die bildungsstatistischen Daten des vorangegangenen Kalenderjahres (Höhe des Mischindexes und Anzahl Klassen/Abteilungen, inklusive Kindergarten).

Neu berechtigte Schulen, die den Grenzwert des Mischindexes von 40% erstmals überschreiten, werden alle zwei Jahre - jeweils auf Anfang eines Schuljahres in den Jahren mit geraden Zahlen - aufgenommen.

Die Beitragsberechtigung einer Schule entfällt, wenn sie den Grenzwert von 40% während drei aufeinanderfolgenden Jahren nicht mehr erreicht. Ab Schuljahr 2017/2018 sind neu 118 QUIMS Schulen im Kanton Zürich am Programm beteiligt. 41 Schulen aus der Stadt Zürich, 77 im übrigen Kantonsgebiet.

QUIMS an der Primarschule Affoltern am Albis
Die Schuleinheit Chilefeld Stigeli (Schulhäuser Chilefeld, Stigeli sowie Kindergärten Breiten, Haupel und Tannholz) der Primarschule Affoltern am Albis ist seit dem Schuljahr 2012/13  eine QUIMS-Schule. Das QUIMS-Programm 2014 bis 2017 arbeitete fokussiert auf den zwei Schwerpunkten „Schreiben auf allen Schulstufen“ sowie „Sprache und Elterneinbezug im Kindergarten“.

Neu kam im Schuljahr 2018/19 die Schuleinheit Butzen Semper (Schulhäuser Butzen, Semper sowie Kindergärten Gottfried Semper und Spittel) als QUIMS-Schule dazu.

QUIMS-Handlungsfelder

Die beteiligten Quims-Schulen realisieren ihre Projekte bzw. treffen ihre Massnahmen dort, wo der Handlungsbedarf am grössten ist. Die drei Bereiche, die sogenannten QUIMS-Handlungsfelder sind:

  • Förderung der Sprache
  • Förderung des Schulerfolgt
  • Förderung der sozialen Integration

Unterstützung für die beteiligten Schulen
Das Volksschulamt unterstützt die einzelnen Schulen in der lokalen Schulentwicklung. Es hat ein Fachteam damit beauftragt, das QUIMS-Programm zu steuern, zu koordinieren und zu begleiten.

Fachliche Unterstützung
Den Wissenstransfer fördert das Volksschulamt, indem es - häufig in Zusammenarbeit mit den PHs und weiteren Partnern - Treffen für den fachlichen Austausch, Netzwerktagungen und Weiterbildungen in verschiedenen Formaten anbietet. Weitere Grundlagen stellt es in Fachpulbikationen und auf Websites zur Verfügung.

Finanzielle Unterstützung
Die beteiligten Schulen erhalten kantonale Finanzbeiträge, über die sie im Rahmen der QUIMS-Vorgaben frei verfügen können. Der Betrag ist abhängig von der Grösse der Schule; durchschnittlich beträgt er rund 40'000 Franken pro Jahr. Damit finanzieren die Schulen Weiterbldungen der Lehrpersonen, Mentoringprogramme für Schülerinnen und Schüler oder Veranstaltungen der Elternbildung, den internen Personalaufwand (QUIMS-Beauftragte, Steuergruppen usw.) sowie Materialanschaffungen, etwa Bücher einer mehrsprachigen Schulbibliothek.

Warum kann eine Schuleinheit eine QUIMS-Schule werden?
Die Zusammensetzung der Kindergartenklassen sowie der ersten und vierten Klassen erfolgt durch die Schulleitungen und berücksichtigt gemäss § 25 Abs. 1 Volksschulverordnung insbe­sondere die Länge und Gefährlichkeit des Schulweges und eine ausgewogene Zusammenset­zung der Klassen hinsichtlich Leistungsfähigkeit, sozialer und sprachlicher Herkunft der Kinder sowie Verteilung der Geschlechter (mehr dazu siehe unter Zuteilungsrichtlinien). Im Jahr 2007 wurden an unserer Schule die drei Schuleinheiten gebildet. Dabei sind neben den Schulhäusern auch die Kindergärten einer Schuleinheit zugeteilt worden. Die Schulpflege hatte zudem auch entschieden, dass die Kinder nach Möglichkeit während der gesamten Schulzeit den Unterricht in der gleichen Schuleinheit besuchen sollen. Grund: Die Kontinuität soll die Ver­bundenheit mit der "eigenen" Schuleinheit stärken und die Elternarbeit erleichtern. Weil die Anzahl von Kindern mit Migrationshintergrund aus den Quartierkindergärten unterschiedlich gross ist, kann es bei der Bildung der ersten Klassen dazu führen, dass mehr dieser Schülerinnen und Schüler einer Schuleinheit zugewiesen werden und dort während der gesamten Schulzeit verleiben. Somit können sich Schuleinheiten mit einem Mischindex ergeben, welche über 40% liegen und zu einer QUIMS-Schule werden

Oktober 2017, Primarschulpflege Affoltern am Albis

Weitere Informationen zu QUIMS finden Sie auf der Webseite des Volksschulamtes

Die öffentlichen Schulbesuchstage der Primarschule Affoltern am Albis (Primarschule und Kindergarten) finden jeweils am 15. des Monats statt, sofern dieser Tag auf einen ordentlichen Unterrichtstag fällt. Der Unterricht wird gemäss Stundenplan des entsprechenden Wochentags durchgeführt. Im Interesse eines geordneten Schulbetriebes bitten wir Sie, keine Kleinkinder mitzubringen und während des Unterrichts keine Gespräche mit anderen Besucherinnen und Besuchern zu führen.


Schulbesuchstage im Schuljahr 2024/2025:

Freitag 15. November 2024
Mittwoch 15. Januar 2025
Dienstag 15. April 2025
Donnerstag 15. Mai 2025
   
   

Schulbesuchstage im Schuljahr 2025/2026:

Donnerstag 15. Januar 2026
Dienstag 15. April 2026
Montag 15. Juni 2026
   
   

 

Hier finden Sie die neue Broschüre "unsere Schule" - Ausgabe 2019 mit den wichtigsten Informationen rund um die PSA und den Schulbetrieb.

Viel Vergnügen beim Blättern....

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Schulbroschuere_2019.pdf (PDF, 1.99 MB) Download 0 Schulbroschuere_2019.pdf
Die Schulleitung ist für die administrative, personelle und finanzielle Führung und - zusammen mit der Schulkonferenz - für die pädagogische Führung und Entwicklung der ihr unterstellten Schuleinheit verantwortlich. Die Schulleitungen sind dem Schulpräsidium direkt unterstellt.
Die Schulregeln aus dem Jahr 2008 wurden im Februar 2015 von der Schulpflege überarbeitet und eine Neufassung in Kraft gesetzt.
Um den Regeln mehr Beachtung zu verleihen, wurden sei "leserfreundlich" auf einem A4-Blatt zusammengefasst. Auf der gleichen Seite sind auch die Konsequenzen, welche eine Regelverletzung zur Folge haben, aufgeführt.
Zu Beginn eines neuen Klassenzuges werden die Regeln in den einzelnen Klassen mit den Kindern altersgerecht besprochen, und auch die Eltern werden entsprechend informiert.

Diese Regeln gelten in allen Schuleinheiten von Affoltern a.A. und Zwillikon, ausserdem hat jede Schuleinheit noch ihre eigene Hausordnung

Wir hoffen selbstverständlich, dass die darin aufgeführten Massnahmen nur selten zur Anwendung kommen müssen.
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Schulregeln und Konsequenzen SuS (PDF, 23.02 kB) Download 0 Schulregeln und Konsequenzen SuS
Hier finden Sie unsere Schulregeln mit einer kindgerechten Visualisierung
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Schulregeln visualisiert Kiga (PDF, 254.01 kB) Download 0 Schulregeln visualisiert Kiga

Die Schulsozialarbeiterinnen Susanne Bleuler und Claudia Schärer bieten:

Beratung und Unterstützung
Rund um die Schule für Kinder,
Eltern und Lehrpersonen

Susanne Bleuler ist zuständig für die Schulhäuser Chilefeld, Stigeli und Zwillikon. Ihr Büro befindet sich im Schulhaus Stigeli und sie ist folgendermassen erreichbar:
Mobile: 078 864 09 90
schulsozialarbeitchst@psa.ch (Schulsozialarbeit im Chilefeld Stigeli)
schulsozialarbeitzw@psa.ch (Schulsozialarbeit in Zwillikon)

Katja Nurmi ist zuständig für die Schulhäuser Butzen und Semper. Ihr Büro befindet sich im Schulhaus Semper und sie ist folgendermassen erreichbar:
Mobile 079 505 79 96
schulsozialarbeitbuse@psa.ch

Für weitere Information laden Sie das PDF herunter: 

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2022 Elternflyer SSA Deutsch (PDF, 1014.29 kB) Download 0 2022 Elternflyer SSA Deutsch

Seit dem Schuljahr 2016/2017 bietet die PSA allen Schülerinnen und Schüler von der 1. bis zur 6. Primarklasse diverse freiwillige Schulsportkurse an. Angeboten werden diverse polysportive Kurse.

Die Kurse beginnen in der 2. Schulwoche nach den Sommerferien. Sie finden jeweils über Mittag oder am Nachmittag nach der Schule statt. 

Mit der Anmeldung verpflichten sich die Eltern, für einen regelmässigen Kursbesuch ihres Kindes zu sorgen.

Hier finden Sie das aktuelle Kursprogramm: 

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Freiwilliger Schulsport Ausschreibung 2024 (PDF, 475.92 kB) Download 0 Freiwilliger Schulsport Ausschreibung 2024
Kindersport Flyer 2024 (PDF, 757.48 kB) Download 1 Kindersport Flyer 2024
Die Primarschule Affoltern (PSA) verfügt über eine professionelle Schulverwaltung, welche die Schulpflege, die Schulleitungen, die Lehrkräfte und Angestellten der PSA sowie die Eltern in schulischen Fragen unterstützt.
Primarschulpflege, Schulleitungen und der Verkehrsinstruktor der Kantonspolizei empfehlen den Eltern, ihre Kinder zu Fuss in die Schule zu schicken.

Viel zu oft werden Kinder in die Schule oder den Kindergarten gefahren. Elterntaxis ersetzen den Fussweg zur Schule. Dabei ist dieser für die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder von grosser Bedeutung, er ist einer der wenigen Freiräume, die die Kinder zwischen Stundenplan und Sportverein haben. Auf dem Schulweg können Kinder verweilen, selber bestimmen, womit sie sich befassen. Sie erweben wichtige Fähigkeiten, gewinnen an motorischer Beweglichkeit und an Selbstständigkeit. Sie lernen Situationen richtig einzuschätzen und bekommen Vertrauen in die eigene Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit. Studien belegen, dass Kinder, die ihre Schule selbst erreichen, ein besseres räumliches Orientierungsvermögen entwickeln.

Ausserdem verursachen "Elterntaxis" Mehrverkehr in der Nähe von Kindergärten und Schulen - sie gefährden dadurch andere Kinder! Bitte vermeiden Sie dies zur Sicherheit aller Kinder!

Der Verkehrsinstruktor besucht die Klassen regelmässig und bringt den Kindern das richtige Verhalten im Strassenverkehr bei. Seien Sie Ihren Kindern ein Vorbild und üben Sie in Alltagssituationen mit Ihrem Kind.

Die Schulpflege hat an ihrer Sitzung vom 9. Juli 2012 folgendes Merkblatt erlassen:
Merkblatt zum Sponsoring von Anlässen und zum Umgang mit Werbe-/Informationsmaterial von schulexternen Institutionen

Hier können Sie das Merkblatt herunterladen

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Merkblatt Sponsoring (PDF, 106.1 kB) Download 0 Merkblatt Sponsoring
Unser Verkehrsinstruktor der Kantonspolizei heisst Peter Baumann. Telefonisch ist er unter folgender Nummer erreichbar: 044 247 37 07 (Email: bum@kapo.zh.ch)
Weitere Informationen
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Elternbrief_KAPO_Verkehrssicherheit.pdf (PDF, 11.66 kB) Download 0 Elternbrief_KAPO_Verkehrssicherheit.pdf
Krankheit
Sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit Krankheiten sind über die Krankenkasse oder private Versicherungen der Eltern abzuwickeln.

Unfälle / Zahnschäden
Bei allen Unfällen von Schulkindern (innerhalb oder ausserhalb der Schulzeit) läuft die Versicherung immer über die obligatorische Unfallversicherung der Krankenkasse der Eltern. Der Selbstbehalt oder die Franchise müssen durch die Eltern bezahlt werden.

Sachschaden (zum Beispiel Brillen)
Während des Unterrichts oder in den Pausen entstandene Schäden sind in der Regel durch die Eltern allein zu tragen.

Die Primarschulpflege Affoltern am Albis hat folgende Zuteilungsrichtlinien definiert:  

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Merkblatt Zuteilungsrichtlinien ab Schuljahr 2022/2023.pdf (PDF, 52.24 kB) Download 0 Merkblatt Zuteilungsrichtlinien ab Schuljahr 2022/2023.pdf