Haupinhalt
Zahnärztliche Untersuchungen
Obligatorische Untersuchungen
Die Schulzahnpflege wird in der Primarschule Affoltern am Albis gemäss der kantonalen Verordnung über die Schul- und Volkszahnpflege (VSVZ) vom 15. November 1965 (und späteren Änderungen) und dem kantonalen Gesundheitsgesetz vom 4. November 1962 durchgeführt.
Die Schulbehörde ist verantwortlich für die Organisation und Durchführung der Schulzahnpflege und kontrolliert, ob jedes Kind ab dem 1. Kindergarten einmal jährlich durch einen Zahnarzt oder eine Zahnärztin untersucht wird. Die Schule trägt die Kosten dieser obligatorischen Untersuchungen.
Die Eltern erhalten jeweils Anfangs Schuljahr einen Gutschein für die jährliche, obligatorische Untersuchung beim Zahnarzt oder bei der Zahnärztin ihrer Wahl. Der Gutschein ist bis Ende des laufenden Schuljahres gültig und muss bis dahin eingelöst werden.
Übernahme eines Teils der Behandlungskosten
Ein allfälliger Beitrag an Behandlungskosten sowie der administrative Ablauf für die Rückerstattung ist im Schulzahnpflegereglement der Primarschule Affoltern am Albis geregelt.
Zahnprophylaxe
Etwa dreimal pro Schuljahr werden alle Kindergarten- und Primarschulklassen von einer Schulzahnpflegeinstruktorin besucht. Diese zeigt den Kindern, wie sie ihre Zähne gesund halten können. Im Zahnpflege-Unterricht geht es einerseits um das korrekte Zähneputzen, die richtige Behandlung des Zahnfleisches und andere Tipps zur Mundhygiene. Andererseits lernen die Kinder wichtige Grundsätze der gesunden Ernährung kennen.
Hier finden Sie das Schulzahnpflegereglement der Primarschule Affoltern am Albis, in Kraft seit 1. August 2018.
Name | |||
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Reglement Schulzahnpflege (PDF, 225.2 kB) | Download | 0 | Reglement Schulzahnpflege |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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